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Sie möchten unsere Arbeit regelmäßig unterstützen?

Sie möchten sich aktiv oder passiv für die Rechte von behinderten Menschen einsetzen?

Sie sind selbst von einer Behinderung betroffen und suchen eine Plattform, auf der Sie Ihre Erfahrungen umsetzen können?

Dann können Sie als Mitglied Vorlesen der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. HSK viel bewegen!

Als Mitglied werden Sie Teil einer starken Interessengemeinschaft mit über 140 Familien oder Einzelpersonen im HSK.   Bundesweit haben sich sogar über 180.000 Menschen in der Lebenshilfe zusammengeschlossen.

Neben unseren jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen informieren wir Sie auch in schriftlicher Form über unsere Arbeit vor Ort.

Weitere Vorteile sind:

Als Mitglied erhalten Sie alle neuen Informationen zum Thema "Geistige Behinderung" durch die bundesweit vierteljährlich erscheinende „Lebenshilfe-Zeitung" und das „Lebenshilfe Magazin“ kostenlos und frei Haus.

  • Vergünstigte Nutzung unseres Spieleanhängers, welcher zu besonderen Anlässen und Festlichkeiten ausgeliehen werden kann, möglich. Dieser Spieleanhänger bietet eine bunte Auswahl an spielerischen Möglichkeiten:
    Wie z. B. eine Hüpfburg, einen Bubble-Kicker, ein 4 Gewinnt XXL oder Mikado XXL, Fußball sowie Springseil, XXL-Kartenspiele und vieles mehr.
  • Rechtsberatungen durch einen Fachanwalt für Behindertenrecht des Landesverbandes der Lebenshilfe werden durch uns vermittelt.
  • Ebenfalls werden wir Sie regelmäßig über anstehende Aktivitäten - z.B. Mitgliederfahrt, Familientag, Kartoffelbraten usw. - der Lebenshilfe HSK benachrichtigt.
  • Die Mitgliedschaft kostet mindestens 35,00 Euro im Jahr. Darüber hinaus können Sie Ihren Jahresbeitrag selbst bestimmen.

In unseren nachstehenden FAQ haben wir Ihnen ein paar Fragen und Antworten zusammengestellt. Diese geben Ihnen einen einen guten Überblick über ein Engagement in der Lebenshilfe Hochsauerlandkreis.

Wir freuen uns in jedem Fall über Ihre Fragen oder Ihr Interesse, unseren Verein zu unterstützen und helfen Ihnen gerne weiter.

FAQ - Mitglieder

Antwort: Der Mitgliedsbeitrag beträgt 35,00 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder beteiligen sich mit 20,45 € im Jahr.

Antwort: Außer dem Mitgliedsbeitrag entstehen keine weiteren Kosten. Nehmen Sie Leistungen des Vereins in Anspruch werden diese in der Regel über die Pflegekassen abgerechnet oder über die Eingliederungshilfe.

Antwort: Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch, wenn der Vereinsbeitrag nicht bezahlt worden ist. Wenn der Mitgliedsbeitrag nicht vom Konto des Mitgliedes abgebucht werden kann, (z. B. aufgrund einer nicht vorhandenen Deckung des Kontos oder aufgrund von Veränderungen der Kontoverbindung), erinnert die Lebenshilfe per Zahlungserinnerung an den nicht abbuchbaren Mitgliedsbeitrag. 

Ist eine Kontaktaufnahme auch hier nicht möglich oder gibt es keine Reaktion des Mitgliedes, wird mittels der zweiten und dritten Zahlungserinnerung auf den ausstehenden Betrag hingewiesen. Ist die Zahlung nach diesen Vorgängen noch immer im Rückstand, kann lt. aktueller Satzung der Lebenshilfe HSK (§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft) über eine Streichung durch den Vereinsvorstand entschieden werden.

In unserer aktuellen Satzung heißt es hierzu:
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und der Beitrag nicht entrichtet ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
4. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes - Rückschein - bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat sie der Vorstand der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Der Widerspruch gegen die Ausschließung hat aufschiebende Wirkung. Vor Entscheidung der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht auf Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses zu.

5. In allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft besteht die Pflicht zur Beitragszahlung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

Antwort: Eine Ausstellung der Spendenbescheinigung, welche als Nachweis im Rahmen der jährlichen Steuererklärung verwendet werden kann, ist auf Anfrage möglich.

Antwort: Die aktiven Vereinsmitglieder bringen neben ihrem Jahresbeitrag ihre Arbeitskraft und ihre Ideen, Anregungen und Fragen sowie Lösungsansätze in den Verein ein. Sie gestalten die Vereinsarbeit aktiv mit und nehmen an den Vereinsveranstaltungen z. B. (Kartoffelbraten oder den Familientag an Freizeitangeboten und Tagesausflügen) teil und engagieren sich unterstützend in der Umsetzung der Ziele des Vereins.

Die passiven Vereinsmitglieder unterstützen den Verein in erster Linie durch den Jahresbeitrag und ggf. eine zusätzliche, freiwillige Spende. Sie leisten so ihren Beitrag, damit der Verein seine unterstützenden Angebote aufrechterhalten kann und das Vereinsziel erreicht wird. Passive Vereinsmitglieder dürfen sich jederzeit aktiv ins Vereinsleben einbringen, jedoch gibt es hier keine Verpflichtung.

Antwort: Vereinsmitglieder erhalten alle neuen Informationen zum Thema "Behinderung" durch die bundesweit vierteljährlich erscheinende „Lebenshilfe-Zeitung" und das „Lebenshilfe Magazin“ kostenlos und frei Haus.

Des Weiteren ist die vergünstigte Nutzung unseres Spieleanhängers, welcher zu besonderen Anlässen und Festlichkeiten ausgeliehen werden kann, möglich. Dieser Spieleanhänger bietet eine bunte Auswahl an spielerischen Möglichkeiten:
Wie z. B. eine Hüpfburg, einen Bubble-Kicker, ein 4 Gewinnt XXL oder Mikado XXL, Fußball sowie Springseil, XXL-Kartenspiele und vieles mehr.

Ebenso können Rechtsberatungen durch einen Fachanwalt für Behindertenrecht des Landesverbandes der Lebenshilfe, durch uns vermittelt werden.

Vereinsmitglieder/innen werden regelmäßig über anstehende Aktivitäten - z.B. Mitgliederfahrten, Familientag, Kartoffelbraten usw. - der Lebenshilfe HSK benachrichtigt. Ebenso werden Sie über das jährlich neu veröffentlichte Freizeitprogramm informiert.

Unsere Mitglieder/innen sind Teil einer starken Interessengemeinschaft mit über 140 Familien oder Einzelpersonen im HSK. Bundesweit haben sich sogar über 180.000 Menschen in der Lebenshilfe zusammengeschlossen.

Antwort: In unserer aktuellen Vereinssatzung, heißt es hierzu:
§ 5 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand binnen einer Frist von drei Monaten.
Im rechtlichen Sinne müssen Minderjährige unter 18 Jahren, die in einen Verein eintreten wollen, - von Ausnahmefällen abgesehen - von ihren Erziehungsberechtigten vertreten werden. Die Satzung des eingetragenen Vereins muss Bestimmungen über den Ein- und Austritt der Vereinsmitglieder treffen.

Antwort: Personen, welche nicht durch eine Vereinsmitgliedschaft dem Verein (Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. HSK) beigetreten sind, können nicht zum Vorstand gewählt werden. In der aktuellen Vereinsatzung im § 9 Vorstand heißt es hierzu:
….Unter Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Vereinsarbeit der Lebenshilfe sollte der Vorstand nach Möglichkeit mehrheitlich mit Eltern von Menschen mit geistiger Behinderung besetzt sein.
"Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglied sein.“

Antwort: Wir freuen uns über jede Art der Unterstützung und Teilhabe unseres Vereins.

Egal ob passiv oder aktiv, im Rahmen konstruktiver Meinungen oder auch Kritik. Teilen Sie uns gern Ihre Anregungen und Wünsche zur weiteren Gestaltung unserer Angebote und Dienstleistungen mit. Denn diese sind uns wichtig!

Um sich einzubringen, können Sie verschiedene Möglichkeiten und Kommunikationswege nutzen. Ob per Telefon, Brief oder gern per Mail, wir sind für Ihre Fragen da!

Wollen Sie sich als Mitglied in unserem Verein einbringen, ist dies mit Hilfe der Beitrittserklärung möglich. Diese können Sie auf dem Postweg zugesandt bekommen oder hier Vorlesen als PDF-Datei herunterladen.

In jedem Fall können Sie mit einer Mitgliedschaft viel bewegen und unseren Verein als Zusammenschluss von Eltern behinderten Menschen, sonstigen Angehörigen, Fachleuten, Förderern und Freunden unterstützen.
Dafür stehen wir:
Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Errichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderungen in allen Altersstufen und ihrer Familie bedeuten. Dazu gehören z. B. familienunterstützende und -fördernde Hilfen, Kindergärten, Wohnstätten.
Der Verein hat weiterhin den Zweck, Betreuungen insbesondere von Menschen mit einer Behinderung zu übernehmen und die betreuerischen Aufgaben durch haupt- und oder ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehört weiterhin die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuungspersonen, deren Anleitung, Fortbildung und Entlastung.
Der Verein vertritt die Interessen der Menschen mit einer Behinderung und ihrer Angehörigen gegenüber Behörden und anderen Institutionen und legt Wert auf Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern und anderen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung. Er will das Verständnis für die Belange von Menschen mit einer Behinderung in der Öffentlichkeit, z.B. durch Informationsveranstaltungen und die Herausgabe von Publikationen, fördern.

Antwort: Laut unserer aktuellen Satzung besteht der Vorstand aus dem/der Vorsitzenden/m, seiner/ihrer stellvertretenden Vorsitzenden/r und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung, die sich mindestens einmal im Jahr trifft, für 2 Jahre gewählt.

Der Vorstand leitet den Verein mit all seinen Fachbereichen und Dienstleistungen.
Er vertritt den Verein nach außen und innen.

Dabei hat der Vorstand die Ziele und Zwecke des Vereins, Insbesondere aber das Vorantreiben von Inklusion und Teilhabe sowie der Selbsthilfe im Blick.

Der Vorstand setzt sich stark für die bedarfsorientierte Unterstützung und auch das Wohl aller Mitglieder, Klienten, Mitarbeitenden und besonders jener Menschen mit zugeschriebenen Beeinträchtigungen ein.

Ihr Ansprechpartner

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Stephan Schmidt
Empfang Geschäftsstelle

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